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Wie gründe ich einen eingetragenen Verein?

Fachartikel des Infoportals „frag-amu.de“ zur Vereinsgründung.

Vereine können in das Vereinsregister eingetragen werden. Das hat ausschließlich Vorteile: Erst mit der Eintragung werden Vereine rechtsfähig, können also z.B. Musikinstrumente oder ein Grundstück kaufen. Außerdem bewahrt die Eintragung die einfachen Vereinsmitglieder vor einer persönlichen Haftung für die Geschäfte und Handlungen, die im Namen des Vereins ausgeführt werden. Das Vereinsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Dort kann sich jeder über den Verein, insbesondere über dessen Vorstand und die Satzung informieren.

Gründungsversammlung

In der Gründungsversammlung wird die Satzung verabschiedet und von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben (§ 59 BGB). Außerdem werden die Ämter (insbesondere Vorstand und Kassenwart) durch Wahlen besetzt. Über alle Vorgänge wird ein Protokoll (Beispiel s.u.) geführt, das ebenfalls alle Gründungsmitglieder unterschreiben. Für die Einladung zur Gründungsversammlung sind keine besonderen Formen einzuhalten.

Eintragung in das Vereinsregister

Für die Anmeldung zur Eintragung benötigt man:

  • Anmeldeschreiben (Beispiel s.u.) mit den Namen, Geburtsdaten und Adressen der Vorstände sowie deren notariell beglaubigte Unterschriften (§ 77 BGB; in manchen Bundesländern – Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz – übernehmen auch Gemeindevorsteher*innen oder Ratsschreiber*innen die Beglaubigung)
  • Satzung (mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder), siehe: Mustersatzung für Vereine
  • Gründungsprotokoll, das erkennen lässt, wer zum Vorstand gehört

Wenn ein*e Notar*in die Eintragung übernimmt, werden Notargebühren in Höhe von rund 80 Euro fällig. Von den Gerichtsgebühren (rund 100 Euro) kann man sich als gemeinnütziger Verein befreien, indem man dem Finanzamt die Satzung vorlegt. So kann man dem Gericht die Gebührenbefreiung nachweisen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung oft mehrere Wochen dauert.

Beispiel Gründungsprotokoll Verein

Am … um … Uhr kamen A, B, C, D, E, F, G im Musterweg 1 / im Mustergemeindezentrum zusammen, um die Gründung des Mustervereins zu beschließen.

Nach der Begrüßung wurde Musterfrau per Zuruf zur Versammlungsleiterin und Mustermann zum Protokollführer gewählt.

Die Versammlungsleiterin schlug folgende Tagesordnung vor:

  1. Diskussion über die Gründung und Satzung des Vereins
  2. Beschluss über die Gründung und Verabschiedung der Satzung
  3. Wahl des Vorstands
  4. Festlegung der Mitgliedsbeiträge

Diese Tagesordnung wurde einstimmig per Handzeichen angenommen.

Zu 1) und 2) Nach kurzer Diskussion über … stimmten alle sieben Anwesenden der Gründung und der vorgelegten Satzung per Handzeichen zu. Alle Anwesenden bestätigten ihren Beitritt zum Verein durch ihre Unterschrift auf der Satzung.

Zu 3) Für die Wahl zum Vorstand wurden A und B vorgeschlagen. A und B wurden jeweils mit 6 Stimmen bei einer Enthaltung gewählt. 1. Vorsitzende ist A (Name, Geburtsdatum, Adresse), 2. Vorsitzende ist B (Name, Geburtsdatum, Adresse). A und B nahmen die Wahl an.

Zu 4) Der Vorstand schlug einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 100,00 Euro vor. Hierüber wurde per Handzeichen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Abschließend wurde der Vorstand damit beauftragt, sich um die Eintragung in das Vereinsregister zu kümmern. Die Versammlungsleiterin schloss die Versammlung um … Uhr.

Ort, Datum, Unterschriften Versammlungsleiterin und Protokollführer

Beispiel Anmeldeschreiben an das Vereinsregister beim Amtsgericht

An das Vereinsregister
beim Amtsgericht Musterhausen

Betreff: Erstanmeldung zum Vereinsregister Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melden wir den Verein Musterverein zur Eintragung in das Vereinsregister an. Die Anschrift des Vereins lautet: Musterstraße 1 in 12345 Musterhausen. Der Verein wird durch seinen Vorstand Musterfrau und Mustermann vertreten.

Als Anlagen erhalten Sie die Satzung in Kopie, das Gründungsprotokoll in Kopie und die notarielle Beglaubigung des Vorstandes. Unser Verein soll als gemeinnütziger Verein anerkannt werden. Deswegen beantragen wir bereits jetzt, den Verein von der Eintragungsgebühr zu befreien. Die entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes reichen wir in Kürze nach.

Mit freundlichen Grüßen
Musterfrau und Mustermann

Weitere nützliche Vorlagen zur Vereinsgründung finden Sie auf der frag amu Webseite.

Autorin: Dr. Kiyomi v. Frankenberg (Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. und Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.V.)


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