Die Einzugszentrale für Rundfunk und Fernsehgebühren hat wiederholt Chöre aufgefordert, einen Gebührenbescheid auszufüllen und entsprechende Gebühren zu entrichten. Es wird zunächst einfach unterstellt, der Verein habe eine (eigene, ihm gehörende) „Betriebsstätte“ und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Auf schriftliche Anfrage von Schatzmeisterin Erika Schulz an die Gebührenzentrale kam eine entsprechende Stellungnahme. Sollten Sie angeschrieben werden, antworten Sie bitte:
Der Verein / Chor hat keine eigene Betriebsstätte, er beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter, er setzt keine rundfunkgebührenbeeinflussenden Geräte ein. Der Verein / Chor ist somit nicht melde- und nicht abgabenpflichtig.