Corona-Pandemie

Aktuelle Infos zu Regeln und Verordnungen

Empfehlungen zur Chorpraxis in Hamburg, aktualisiert zum 15. Mai 2022

Chorproben und -auftritte: Rechtslage

In der Hamburger Sars-CoV2-Eindämmungsverordnung (EVO) vom 29.04.2022 steht nur noch:

  • § 4 Allgemeine Empfehlung
    Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-​19-​Krankheitsverlauf sowie Personen, die nicht über einen vollständigen Impfschutz nach § 22a Absatz 1 IfSG verfügen, wird in Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen das Tragen einer Maske nach § 3 [FFP2- oder OP-Maske] empfohlen. Alle Vorschriften, die das Chorsingen betrafen, sind aufgehoben.

Stellungnahme

Der Chorverband Hamburg begrüßt die Aufhebung der Vorschriften. So sind Chorproben und -auftritte wieder prinzipiell ohne Einschränkungen möglich, so dass die Chöre wieder in voller Stärke singen können. Jedoch empfiehlt der Chorverband angesichts der derzeitigen Infektionslage weiterhin große Vorsicht und Rücksichtnahme. Das Singen von Gruppen in geschlossenen Räumen führt schnell zu erhöhter Aerosolkonzentration, die eine Übertragung des Virus fördert. Die Impfung mit Booster reduziert aber deutlich das Risiko von Übertragungen, von schweren Covid-19-Verläufen und der Überlastung des Gesundheitssystems, auch wenn sie keinen kompletten Infektionsschutz bietet. Das häufige Testen hilft, Infektionen rechtzeitig zu erkennen und Infektionsketten kurz zu halten.

Allgemeine Empfehlungen für Chorproben und -auftritte

Diese Empfehlungen lehnen sich an das „Modulare Schutzkonzept für Proben und Konzerte“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. an.

Vor der Veranstaltung

  • Gruppenmitglieder mit Krankheitssymptomen bleiben eigenverantwortlich zuhause.
  • Alle Mitwirkenden legen einen tagesaktuellen Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vor.
  • Wenn der Zugang aus Gesundheitsschutzgründen (z.B. nach dem Impfstatus) geregelt werden soll und hierzu keine staatlichen Vorschriften bestehen, ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich (Quelle: frag-amu.de).

Während der Veranstaltung

  • Anwesenheit der Teilnehmenden schriftlich dokumentieren
  • In geschlossenen Räumen FFP2-Masken bis zum Platz tragen
  • Chormitglieder mit möglichst großem Abstand zueinander aufstellen
  • Möglichst große und hohe Räume nutzen, die häufig und gründlich gelüftet werden
  • Kontrolle der Raumluftqualität durch CO2-Messung, Grenzwert 800 ppm (Teile pro Million)
  • Alle sonstigen Hygieneregeln weiterhin beachten

Nach der Veranstaltung

  • Anwesenheitsliste 14 Tage aufbewahren, dann vernichten
  • Im Fall einer Infektion die Mitwirkenden informieren

Die Chorleitung und der Chorvorstand/Chorbeirat sollten sich vorab mit den Chormitgliedern über die Probenbedingungen wie Testen, Abstände, Lüftung usw. verständigen, damit die Bedingungen für alle klar sind und sich alle beim Singen wohlfühlen. Bei gemieteten Räumen muss man sich nach den Regeln der vermietenden Stelle richten.

Wir wünschen allen Chören fröhliches und sicheres Singen!
Hamburg, 15.05.2022